Malte Meißner stellte den Nutzen der Aussagepsychologie in seinem Vortrag "Grenzen der Aussagepsychologie" grundsätzlich infrage. So stellte er verschiedene Studien und eine Metastudie von Aldert Vrij aus dem Jahr 2008 vor, die der Aussagepsychologie eine hohe Anfälligkeit für Fehler beschenigt. Dies gelte für die verschiedenen von der Aussagepsychologie genutzten Methoden. Er betonte, dass bei einer Fehlerquote von 30%, die sowohl falsch-negative, als auch falsch-positive Abweichungen umfasse, das Verfahren der merkmalsorientierten Inhaltsanalyse, das Bestandteil der Aussagepsychologie ist, juristisch nicht zur Anwendung kommen dürfte. (...)
Vortrag anlässlich der III. Interdisziplinären Trauma-Fachtagung "Gedächtnisprozesse: Aussagepsychologie und Traumaerinnerung" am 13. März 2016 in Mainz